Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte- §§ 32, 212, 223, 224, 227 StGB
Zur Gegenwärtigkeit eines Angriffs bei bedrohlicher LageBGH (Beschluss vom 06.10.2021 – 6 StR 348/21)
Es genügt für die Gegenwärtigkeit eines Angriffs im Sinne von § 32 StGB ein Verhalten, das unmittelbar in die eigentliche Verletzungshandlung umschlagen soll; bei einem vorsätzlichen Angriff ist dies die Handlung, die dem Versuchsbeginn unmittelbar vorgelagert ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)