Vermögensdelikte - §§ 22, 23, 223, 224, 240, 241, 249, 250, 253, 255 StGB
Anforderungen an den Versuch des Verwendens einer WaffeBGH (Urteil vom 09.12.2021 – 4 StR 366/21)
Für eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung genügt es, wenn der Täter die Vorstellung hat, dass die eingesetzte Waffe funktionstauglich ist. Ob die Waffe objektiv die Funktionstauglichkeit aufweist, ist unerheblich.
(Leitsatz des Bearbeiters)