Nichtvermögensdelikte - §§ 22, 23, 185, 240, 315 c StGB
Nötigung im Straßenverkehr durch Überholvorgang
KG (Beschluss vom 20.12.2016 – (3) 161 Ss 211/16)
Der subjektive Tatbestand der Nötigung setzt – zumindest beim Einsatz von Gewalt – voraus, dass der Täter den Nötigungserfolg mit seinem Verhalten bezweckt.
(Leitsatz des Bearbeiters)