Vermögensdelikte - §§ 123, 242, 243, 244, 303 StGB
Wohnungseinbruchsdiebstahl bei Verstorbenen
BGH (Beschluss vom 22.01.2020 – 3 StR 526/19)
Eine Wohnung bleibt eine Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auch wenn ihre ehemaligen Bewohner nicht mehr leben.
(Leitsatz des Bearbeiters)